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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig?

Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungsgemäß ist, wurde einem Steuerpflichtigen bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Für Kapitalanleger ist eine neue Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts von besonderem Interesse. Das Gericht hält die jetzige Praxis der Besteuerung von Spekulationsgewinnen nicht für verfassungsgemäß, da das Gesetz von den Finanzbehörden nicht gleichmäßig vollzogen wird. Zu groß seien die Lücken im gegenwärtigen Besteuerungssystem.

Das Gericht gewährte daher vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen, da verschiedene Finanzgerichte hierzu eine unterschiedliche Auffassung haben. Das letzte Wort in dieser Sache hat jetzt der Bundesfinanzhof, und bis zu dessen Entscheidung sollten Sie ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen beantragen.


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