Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Existenzgründerbeihilfe ist steuerfrei

Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Wenn Sie sich selbständig machen, erhalten Sie eventuell einen Existenzgründungszuschuss, beispielsweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln. Diese Zuschüsse sind keine steuerpflichtige Betriebseinnahme, sondern steuerfrei. Der Existenzgründerzuschuss ist zwar begrifflich eine Betriebseinnahme und nicht unmittelbar steuerfrei, allerdings wendet man § 3 Nr. 2 EStG entsprechend an.

Begründet wird das damit, dass die Existenzgründerzuschüsse Leistungen sind, die Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden zugute kommen oder der Ausbildung oder Fortbildung dienen. Für Sie zählt das Ergebnis: Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.


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