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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Vorrang für eigenen Nachnamen

Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie erleichtert die Freigabe einer Domain verlangen, die Ihrem Familiennamen entspricht. Die Richter entschieden, dass eine Domainregistrierung durch einen Dritten, der selbst nicht Träger des entsprechenden Familiennamens ist, "unbefugten Namensgebrauch" darstellt.

So obsiegte ein Rechtsanwalt namens Maxem, der auf Freigabe der Domain maxem.de klagte. Der Besitzer der Domain hatte diese als Synthese aus drei Vornamen seiner Familie abgeleitet. Hierin sah das Gericht kein schützenswertes Pseudonym, da eine alltägliche Verwendung desselben gerade fehle. Somit müsse eine Freigabe gegenüber einem Träger des Familiennamens erfolgen, da dieser anderenfalls vom Gebrauch ausgeschlossen ist.


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