Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Finanzierungskosten einer privaten Versorgungsrente

Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.

Haben Sie eine private Versorgungsrente abgeschlossen, die als Sonderausgabe abziehbar ist, können Sie nicht auch noch die Schuldzinsen, die Sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung der Versorgungsrente bezahlen, als dauernde Last abziehen. Als Sonderausgaben können nur die Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Sonderausgabenkatalog des Einkommensteuergesetzes aufgezählt sind. Dieser Katalog ist abschließend und kann nicht durch einen so genannten "Veranlassungszusammenhang" für weitere Sonderausgaben erweitert werden. Auch die Aufwendungen für einen Rechtsstreit um Sonderausgaben können selbst nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.


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