Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Ansparabschreibungen für Existenzgründer

Die Ansparabschreibung für einen noch zu eröffnenden Betrieb setzt eine verbindliche Bestellung des Investitionsguts voraus.

Die Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe können seit dem Wirtschaftsjahr 2001 nur geltend gemacht werden, wenn zuvor eine Ansparrücklage gebildet worden ist. Daher kann das Recht auf Ansparabschreibungen von Existenzgründern häufig nicht ausgenutzt werden, weil zuvor keine Ansparrücklage gebildet wurde.

Durch die Rechtsprechung ist nun geklärt, dass bei einer Einnahmeüberschussrechnung eine Ansparrücklage für die Anschaffung einer wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst zu eröffnenden Betriebs nur gebildet werden darf, wenn die Investitionsentscheidung ausreichend konkretisiert ist. Dies setzt eine verbindliche Bestellung des Investitionsgutes voraus. Liegt diese nicht vor, so sind später keine Sonderabschreibungen möglich, weil eine Rücklage nicht gebildet werden konnte.


Newsletter abonnieren!