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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei

Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann auch vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich erfolgen. Im Rahmen eines solchen Vergleichs kann neben der Bestätigung der Kündigung auch eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Abfindung ist dann innerhalb des gesetzlichen Rahmens steuerfrei. Eine Tarifermäßigung hinsichtlich des Betrags, der den steuerfreien Betrag übersteigt, wird allerdings nicht gewährt, wenn Sie für die Ursachen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses selbst verantwortlich sind.


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