Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Steuerbegünstigung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.

Bewohnen Sie mit ihrem Partner oder Ihrer Partnerin gemeinsam eine Wohnung, die nur Ihnen gehört, und haben Sie Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ein Wohnrecht in Ihrer Wohnung eingeräumt, steht Ihnen als dem Eigentümer trotzdem die Vergünstigung wegen der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" zu. Gleiches gilt für den Fall der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


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