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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten

Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.

Der Arbeitgeber kann Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise mit 25 % pauschal versteuern, soweit er die zulässigen Pauschbeträge um nicht mehr als 100 % überschreitet. So können Höherverdienende Lohnsteuer sparen. Nach den Lohnsteuerrichtlinien dürfen Sie die einzelnen Aufwendungsarten wie Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft in einer Gesamtrechnung zusammenfassen.

Eine Vereinbarung über eine Umwandlung von Arbeitslohn muss vor Antritt der Reise getroffen worden sein, nachträgliche Vereinbarungen sind nicht möglich. Der umgewandelte Arbeitslohn bleibt sozialversicherungspflichtig, d. h., zur pauschalen Lohnsteuer von 25 % sind zusätzlich Sozialabgaben zu entrichten. Der Arbeitgeber kann aber die höhere Reisekostenerstattung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlen, dann führt die Pauschalierung der Lohnsteuer auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.


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