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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.

Der Bundesfinanzhof lässt die höheren Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für einzelne Arbeitstage anstelle der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zu. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen - beispielsweise aus Witterungsgründen - benutzten öffentlichen Verkehrsmitteln in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen, auch wenn Sie an den übrigen Arbeitstagen, an denen Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, die Entfernungspauschale geltend machen.


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