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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten

Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.

Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Einkommensteuer beider Ehegatten als Gesamtschuldner gezahlt wird. Aus der Gesamtschuldnerschaft ergibt sich, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Dabei ist es unbeachtlich, ob von beiden Ehegatten positive Einkünfte erwirtschaftet werden, oder ob nur einer von beiden positive Einkünfte erzielt hat. Es wäre jedenfalls falsch, davon auszugehen, dass nur ein Ehegatte Steuern schuldet und deshalb auch nur dieser Teil alleine erstattungsberechtigt ist.


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