Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Pflichtveröffentlichungen einer GmbH

Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.

Seit dem 1. April 2005 ist für eine GmbH das Pflichtveröffentlichungsblatt der elektronische Bundesanzeiger. Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter, zum Beispiel den Bundesanzeiger in Papierform oder andere elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen. Satzungsbestimmungen, die den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt bestimmen, bedürfen daher der Klarstellung, ob es sich um den elektronischen oder den Bundesanzeiger in Papierform handelt.


Newsletter abonnieren!