Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Beabsichtigte nebenberufliche Tätigkeit

Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Entstehen bei einer beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit vorweggenommene Betriebsausgaben, kommt es aber nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit, steht dem Abzug dieser Betriebsausgaben kein Abzugsverbot entgegen. Grundsätzlich sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Ausgaben, die mit diesen steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Kommt es jedoch nicht mehr zur Ausführung der beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit, sodass die Einnahmen ausbleiben, müssen die vorweggenommenen Betriebsausgaben steuerlich abziehbar sein.


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