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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Balkonumbau führt zu nachträglichen Herstellungskosten

Entsteht durch den Umbau eines Balkons zusätzlicher umbauter Raum, so sind die Kosten unabhängig von der Höhe nachträgliche Herstellungskosten.

Aufwendungen für eine teilweise Überdachung eines innen liegenden Balkons im Dachgeschoss sind als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes zu beurteilen, wenn dadurch zusätzlicher umbauter Raum entsteht. Dabei spielen die Ausmaße des zusätzlich gewonnen Raums keine Rolle. Werden neben den Erweiterungsmaßnahmen auch Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, gelten die insgesamt aufgewendeten Kosten als nachträgliche Herstellungskosten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Erweiterungs- und die Instandsetzungsmaßnahme bautechnisch ineinander greifen.


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