Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen
Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.
Eine nicht umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass
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ein Unternehmen im Ganzen übereignet wird (es müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden), und
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der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Geschäftsveräußerung umsatzsteuerpflichtig.