Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Zinsen aus weiter laufender Lebensversicherung

Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.

Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind steuerfrei. Es handelt sich zwar um Einkünfte aus Kapitalvermögen, sie dürfen jedoch nicht besteuert werden. Der Bundesfinanzhof entschied so, weil Sie als Versicherungsnehmer nach Ablauf von zwölf Jahren den gesamten Vertrag steuerunschädlich zurückkaufen können. Aus dieser Überlegung heraus spricht nichts dafür, die Auszahlung von Zinsen bei Weiterlaufen des Vertrages steuerpflichtig einzuordnen. Aus der Steuerfreiheit der Zinsen beim Rückkauf folgt erst recht die Steuerfreiheit der isolierten Zinsauszahlung.


Newsletter abonnieren!