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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Rückwirkender Wegfall der Schenkungsteuer

Ein Schenkungsteuerbescheid muss rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Schenkung noch vor der endgültigen Durchführung entfällt.

Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, wenn die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann. Treten solche Umstände ein, liegt ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit vor (rückwirkendes Ereignis). Ein bereits ergangener Schenkungsteuerbescheid ist abzuändern.


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