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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Nachtzuschläge für Wechselschichtarbeit nicht steuerfrei

Auch wenn Wechselschichtarbeit in die an und für sich begünstigte Nachtzeit fällt, sind dafür gezahlte Nachtzuschläge nicht steuerfrei.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die Arbeitnehmer für ihre Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend beziehen, dem steuerpflichtigen Grundlohn zuzuordnen sind. Begründet wird dies damit, dass der Arbeitnehmer auch im Wechselschichtdienst eine regelmäßige Arbeitszeit hat, die sich nach dem Dienstplan mit vorgesehenem regelmäßigem Wechsel der täglichen Arbeitszeit bestimmt. Folglich sind die entsprechenden Zuschläge nicht steuerfrei - auch dann nicht, wenn sie während der steuerlich begünstigten Nachtzeit anfallen.


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