Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Abzugsverbot für Umzugskosten bei Umzug ins Ausland

Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland sind in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Aufwendungen für einen Umzug ins Ausland sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie nicht mit zukünftigen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in steuerlich beachtenswertem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Der wirtschaftliche Zusammenhang besteht vielmehr mit der im Ausland aufgenommenen Tätigkeit und den dort erzielten Einnahmen. Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn die Auslandstätigkeit eine Voraussetzung für eine spätere inländische Tätigkeit ist.


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