Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Vorzeitige Auflösung einer Ansparabschreibung

Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.

Wollen Sie eine Ansparrücklage vorzeitig, also bereits im Jahr nach ihrer Bildung auflösen, so dokumentieren Sie damit eindeutig, dass Sie von der geplanten Investition Abstand genommen haben. Da sich eine Ansparrücklage streng auf ein Investitionsgut bezieht und die Wirtschaftsgüter, für die die Ansparrücklage gebildet worden ist, nicht ausgetauscht werden können, fehlt einer nur teilweisen Fortführung der Rücklage bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Zwei-Jahres-Frist die rechtliche Grundlage: Sie müssen die Ansparabschreibung daher sofort in voller Höhe auflösen.


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