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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Elektronisch übermittelte Rechnungen

Bisher konten kleinere Firmen nur mit viel Aufwand die Anforderungen an den elektronischen Versand von Rechnungen erfüllen. Nun bietet ein Unternehmen der Bundesdruckerei ein Verfahren an, mit dem auch ohne teure Infrastruktur der günstigere elektronische Rechnungsversand möglich ist.

Trotz der mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbundenen Erleichterungen und Kosteneinsparungen wird dieses Medium in Deutschland nur unzureichend genutzt. Das liegt an den Hürden, die überwunden werden müssen, wenn man dieses Medium nutzen will. Bei einer auf elektronischen Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet werden. Zudem muss der Empfänger der Rechnung dieser Übermittlungsart zustimmen.

Nun steht den Unternehmen unter http://www.rechnung.de erstmalig ein Signierungsverfahren zur Verfügung, das ohne die sonst üblichen hohen Zusatzkosten für Hard- und Software auskommt. Umsetzungspartner ist D-Trust, eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei. Jetzt kostet es nur noch wenige Cent, eine digitale Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten und zu versenden.

Das System überträgt die gewünschten Dokumente direkt an eine Signaturkarte bei D-Trust. Hier bekommen die Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur und einen Signatur-Stempel. Danach gehen sie automatisch an die Rechnungsadressaten. Mithilfe eines mitgeschickten öffentlichen Schlüssels können Empfänger und Finanzbehörden die Signatur rechtssicher überprüfen.

Die Empfänger elektronischer Rechnungen haben den Vorteil, dass sie die eingegangene Rechnung sofort elektronisch weiter verarbeiten können. Es ist davor zu warnen, Rechnungen ohne elektronische Signatur zu versenden, da diese von den Finanzbehörden nicht anerkannt werden und somit der Vorsteuerabzug gefährdet ist.


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