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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Hochwertige Kleidung vom Arbeitgeber ist Arbeitslohn

Überlässt ein Textilhersteller seinen Mitarbeitern Kleidung, so ist dies als Arbeitslohn zu versteuern, selbst wenn dadurch in erster Linie der Verkauf eigener Produkte gefördert werden soll.

Überlässt der Arbeitgeber den Mitgliedern der Geschäftsleitung qualitativ und preislich hochwertige Kleidungsstücke kostenlos oder verbilligt, so ist dies steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Bundesfinanzhof hat die rechtfertigende Argumentation, es handele sich um überwiegend eigenbetriebliches Interesse, nicht anerkannt. Der Entlohnungscharakter der Zuwendung kann auch nicht dadurch widerlegt werden, dass das Tragen der vom Arbeitgeber hergestellten Kleidungsstücke neben Repräsentationszwecken auch der Werbung dient. Die Zuwendung ist deshalb als geldwerter Vorteil einzustufen und unterliegt damit der Lohnsteuer.


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