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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken

Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.

Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, deren gesonderte Feststellung für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist, Stellung genommen: Danach ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt, wie folgt anzusetzen:

  • Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512.000,00 Euro mit 10 v.H. der streitigen Wertdifferenz;

  • bei Grundstückswerten bis einschließlich 12.783.000,00 Euro mit 20 v.H. der streitigen Wertdifferenz;

  • bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. der streitigen Wertdifferenz.


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