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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern

Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.

Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Verrichtet ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel im Konzern im Wesentlichen dieselbe Arbeit wie vorher, wenn auch zu verschlechterten Arbeitsbedingungen, spricht das für die Kontinuität im Arbeitsverhältnis. Für das Fortbestehen des alten Arbeitsverhältnisses spricht es, wenn

  • die Vertragsparteien von der Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ausgegangen sind,

  • die Zeiten der Betriebszugehörigkeit beim ersten Arbeitgeber auf die Betriebszugehörigkeit beim zweiten Arbeitgeber angerechnet werden,

  • für den Fall einer arbeitnehmerseitigen Kündigung die Rückzahlung der Abfindung vereinbart ist,

  • das alte Arbeitsverhältnis im Sozialplan mit dem Neuen verknüpft wurde.


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