Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Keine Eigenheimzulage bei verdeckter Schenkung

Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.

Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn Sie selbst die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das erworbene Eigenheim tragen oder getragen haben. Hierfür genügt alleine die formale Verpflichtung, die Kosten zu tragen, nicht. Eine lediglich formale Verpflichtung besteht beispielsweise, wenn Sie ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung gekauft haben, daher bei Ihren Eltern ein Darlehen aufgenommen haben und über ein gleich bleibend geringes Einkommen verfügen, das objektiv nicht ausreicht, das Darlehen zu tilgen und den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn Sie nachweisen, dass Sie einen Dauerauftrag an Ihre Eltern eingerichtet haben - wenn umgekehrt Ihre Eltern für Ihren Lebensunterhalt und die laufenden Kosten der Wohnung aufkommen.


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