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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung

Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.

Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf eine Höchstzeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit der Folge der Abziehbarkeit von Sonderausgaben. Auf eine festgelegte Höchstzeit zu leistende Zahlungen stellen nach der Auffassung des Finanzgerichts Hamburg grundsätzlich keine zum Sonderausgabenabzug berechtigenden Versorgungsleistungen dar, sondern eine entgeltliche Veräußerungsrente.


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