Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden

Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden vor einer Selbstnutzung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Aufwendungen für Schönheitsreparaturen und zur Beseitigung kleinerer Schäden und Abnutzungserscheinungen, die Sie als Steuerpflichtiger an Ihrer bisher vermieteten Wohnung vor deren eigener Nutzung durchführen, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Im Gegensatz dazu können Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung weit übersteigt, Werbungskosten sein. Gleiches gilt für Ausgaben, die Sie aufwenden, um einen mutwillig verursachten Schaden zu beheben.

Die Einbehaltung einer Mieterkaution führt zu einer Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ebenso führen Reparaturen, die mit Mitteln der einbehaltenen Kaution durchgeführt werden, grundsätzlich zu abzugsfähigen Werbungskosten.


Newsletter abonnieren!