Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger

Eine Firma, die Gutscheine für Werbegeschenke ausgibt, ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die Geschenke direkt an die Inhaber eines Gutscheins ausgegeben werden.

Schließen Sie als Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken ab, sind Sie auch dann der Abnehmer / Leistungsempfänger, wenn die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an Sie, sondern an die Inhaber eines Warengutscheins übergeben werden. Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Bei der vorliegenden Konstellation sind Sie das - auch wenn die Werbegeschenke an einen Dritten übergeben werden. Die Inhaber der Warengutscheine handeln in Ihrem Namen. Voraussetzung ist lediglich, dass auf den Gutscheinen ausdrücklich auf diese Abwicklungsform hingewiesen wird. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich.


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