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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung

Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.

Die Aufwendungen für eine am Beschäftigungsort selbstgenutzte Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur insoweit steuerlich abgezogen werden, als sie die üblichen Kosten einer angemessenen Mietwohnung nicht übersteigen. Angemessen bedeutet, dass die Wohnung weder besonders groß oder luxuriös sein, noch eine besondere Lage oder Ausstattung haben darf. Im Zweifel gilt der Vergleich mit den fiktiven Mietkosten einer angemieteten Wohnung.


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