Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Wohnungen mit Nutzungsbeschränkung

Für Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen können keine Eigenheimzulagen gewährt werden.

Für Wohnungen, die Nutzungsbeschränkungen unterliegen, können Sie keine Förderung in Form der Eigenheimzulage erwarten. Solche Wohnungen werden nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht begünstigt. Nutzungsbeschränkungen liegen beispielsweise bei Ferien? oder Wochenendwohnungen vor, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

Den Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung wird erst dann als erbracht angesehen, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde vorlegen können. Eine stillschweigende Genehmigung der Gemeinde ist nicht ausreichend. Die Gewährung der Eigenheimzulage ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der Wohnung mit Nutzungsbeschränkung um Ihre einzige Wohnung handelt.


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