Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erhöhte Plausibilität für wiederholte Ansparrücklage

Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.

Haben Sie für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts eine Ansparrücklage gebildet, ohne die geplante Investition dann innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums zu realisieren, können Sie für dasselbe Wirtschaftsgut nur dann wieder eine Rücklage bilden, wenn Sie eine einleuchtende Begründung dafür parat haben, weshalb die Investition bisher nicht durchgeführt wurde, aber weiterhin geplant ist. An die Plausibilität Ihrer Begründung über das Fortbestehen der Investitionsabsicht stellt der Bundesfinanzhof hohe Anforderungen.


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