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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Anpassung der Bodenrichtwerte nach der Geschossflächenzahl

Für Grundstücke, deren Geschossflächenzahl nicht mit der mit dem Bodenrichtwert verbundenen übereinstimmt, erfolgt eine Anpassung von Amts wegen.

Mit einem Bodenrichtwert, für den eine Geschossflächenzahl (GFZ) angegeben ist, liegt ein vom Gutachterausschuss festgelegter Bodenrichtwert auch für solche Grundstücke in der Bodenrichtwertzone vor, deren GFZ nicht der für das Bodenrichtwertgrundstück angegebenen entspricht. In diesem Fall ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Bodenrichtwert des zu bewertenden Grundstücks unter Zugrundelegung des maßgeblichen Umrechnungskoeffizienten anzupassen.


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