Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Keine 1 %-Regelung bei Ausschluss der privaten Nutzung

Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.

Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine private Nutzung. Dieser Anscheinsbeweis kann entkräftet oder erschüttert werden. Hierzu ist nicht der Beweis des Gegenteils notwendig, es genügt vielmehr, dass Sie einen Sachverhalt darlegen, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt - beispielsweise ein vom Arbeitgeber erteiltes Verbot, das Fahrzeug privat zu nutzen, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist.


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