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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Garage als häusliches Arbeitszimmer

Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Ein Arbeitsraum in einer umgewidmeten Garage kann den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers erfüllen und somit voll abgesetzt werden. Bedingung ist, dass der Arbeitsraum wegen seiner räumlichen Nähe nach dem Gesamtbild des äußeren Eindrucks zu Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung gehört. So wurde entschieden vom Landgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 K 2165/99). Nach Meinung der Richter spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitsraum unter dem Dach des Wohnhauses befindet oder sich direkt an das Wohnhaus anschließt.


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