Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Fahrtkosten eines Gesellschafters als Werbungskosten

Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Gesellschafter einer GmbH können Fahrtkosten in Verbindung mit dem Besuch von Veranstaltungen der GmbH nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn es sich um Gesellschafterversammlungen handelt, bei denen der Gesellschafter Einfluß auf seinen Gewinnanteil nehmen kann.

Sonstige Reisekosten können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Daher ist es ratsam, Einladungen an GmbH-Gesellschafter mit einer Gesellschafterversammlung zu verbinden.


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