Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung

Die Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Besicherung eines Darlehens für andere Kapitalerträge führt zu einer vollen Steuerpflicht der Erträge.

Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds genutzt, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind daher in vollem Umfang steuerpflichtig. Unschädlich ist lediglich die Finanzierung von Anteilen an einer GmbH oder AG, da deren Vermögen ausschließlich der Kapitalgesellschaft, das Sondervermögen eines Aktienfonds dagegen dem Anteilsinhaber zugerechnet wird.


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