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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Rückstellung für Jubiläumsleistungen

Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.

Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen setzt nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. In dem entschiedenen Fall wurde eine Rückstellung von der Finanzverwaltung für unzulässig eingestuft, weil in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich erwähnt war, dass es sich um jederzeit widerrufliche Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Bundesfinanzhof hingegen verlangt im Hinblick auf den Wortlaut des Gesetzes lediglich Schriftform.


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