Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichem Transport

Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.

Bei fehlenden buch- und belegmäßigen Nachweisen, wie Speditions- oder Frachtpapieren, aus denen sich eine innergemeinschaftliche Beförderung und die UStIdNr. des Leistungsempfängers ergeben, liegt keine nicht steuerbare innergemeinschaftliche Beförderung vor. Die als steuerfrei angeführten grenzüberschreitenden Beförderungen sind zu dokumentieren. Das bedeutet einen Nachweis durch Bücher oder Aufzeichnungen in Verbindung mit Belegen. Die Eintragungen müssen jeweils zeitnah, also fortlaufend und unmittelbar nach der Durchführung des jeweiligen Transports erfolgen.


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