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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung.

Bei der Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. Voraussetzung ist, dass Ihnen als Beschenktem nach dem erkennbaren, eindeutigen Willen des Schenkers zum Zeitpunkt der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Das Grundstück ist in diesem Fall mit seinem (niedrigeren) Grundbesitzwert anzusetzen.

Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann auch ausgegangen werden, wenn der Geldbetrag für die Errichtung eines bestimmten Hauses zum Teil aus der Veräußerung einer zuvor geschenkten Eigentumswohnung stammt und Sie als Beschenkter den Veräußerungserlös für den Bau dieses Hauses einsetzen sollen. Es kann nämlich keinen Unterschied machen, ob der Schenker den zur Finanzierung nötigen Geldbetrag selbst durch die Veräußerung seiner Eigentumswohnung aufbringt oder ob er dies Ihnen mit der Verpflichtung überlässt, den Veräußerungserlös unmittelbar für den Erwerb einer bestimmten Immobilie einzusetzen.


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