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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
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Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Pflegegeld verhindert Pflegepauschbetrag

Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.

Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen gepflegt, so wird normalerweise auch der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt. Eine Aufteilung des Pflegepauschbetrages ist jedoch nicht möglich, wenn einer der Pflegenden für die Pflege weitergeleitetes Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an den Pflegenden weiterleitet, zählt nämlich zu den schädlichen Einnahmen aus Pflegeleistungen und schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines Pflegepauschbetrages aus.


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