Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig.

Wiederkehrende Zahlungen, die als Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Erb- oder Pflichtteil geleistet werden, müssen Sie als Empfänger nicht in voller Höhe als wiederkehrende Bezüge versteuern. Auch eine einmalige Abfindung ist nicht steuerpflichtig. Als Besteuerungsgrundlage kann in diesen Fällen allenfalls ein in den Zahlungen enthaltener Zinsanteil dienen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Abfindung für den Erbverzicht möglicherweise der Schenkungsteuer unterliegen kann. Als Zahlender können Sie die Leistungen in keinem Fall als Sonderausgaben abziehen, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat (Aktenzeichen: X R 132/95).


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