Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Eigenheimzulage und vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.

Grundsätzlich dienen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage. Erwerben Sie die Wohnung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Ausgleichszahlung teilentgeltlich, sind die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen auf den entgeltlich erworbenen Teil der Wohnung entfallen. Diese Aufwendungen sind dabei im Verhältnis des Entgelts zu dem Verkehrswert der Wohnung aufzuteilen. Anschaffungsnebenkosten bleiben unberücksichtigt.


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