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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Doppelte Haushaltsführung mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten

Auch eine doppelte Haushaltsführung wegen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten führt zu abzugsfähigen Werbungskosten.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Finanzgerichts Berlin aufgehoben und entschieden, dass die doppelte Haushaltsführung nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass der Arbeitnehmer sowohl am Ort seines Hauptwohnsitzes, als auch am auswärtigen Beschäftigungsort beschäftigt ist.


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