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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Beitragspflicht für Existenzgründer

Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.

Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für die Gründung Ihres Unternehmens erhalten, unterliegen Sie zugleich der Rentenversicherungspflicht. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Sie dabei selbst dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen noch keine Erträge abwirft. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Jungunternehmer trotz ihrer Selbstständigkeit sowie möglicherweise unter der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkünfte nicht aus dem Schutz der Sozialversicherungen fallen, wofür allerdings auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind.


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