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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Auslandstätigkeit eines Reiseleiters ist umsatzsteuerpflichtig

Auch wenn Reiseleiter ihre Dienstleistungen tatsächlich im Ausland erbringen, gilt umsatzsteuerrechtlich der Ort des Reiseveranstalters als Leistungsort.

Selbstständige Reiseleiter unterliegen mangels einer besonderen Regelung der deutschen Umsatzsteuerpflicht - selbst dann, wenn sie ihre Tätigkeit ganz überwiegend oder sogar ausschließlich im Ausland ausüben. Das Finanzgericht München meint, dass der Ort der Leistungserbringung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne auch bei selbstständigen Reiseleitern der Firmensitz des Reiseleiters ist.


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