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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

Kaufen Sie ein unerschlossenes Grundstück, gehört das Entgelt für die zukünftige Erschließung des Grundstücks nicht zur Gegenleistung, die der Grunderwerbsteuer unterliegt. Grundsätzlich bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Für den Umfang der Gegenleistung ist jedoch entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück beim Kauf ist. Bei einem unerschlossenen Grundstück ist das Entgelt für die Erschließung kein Teil des eigentlichen Kaufpreises, sondern davon getrennt und unabhängig einzuordnen - und entsprechend nicht grunderwerbsteuerpflichtig.


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