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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Riester-Zulage nur bei Riester-Vertrag?

Ehegatten eines gesetzlich Rentenversicherten können nur dann die Riester-Zulage erhalten, wenn sie selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Soweit ein Steuerpflichtiger nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist, sondern lediglich dessen Ehegatte, kann er die staatliche Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente nur dann erhalten, wenn er selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Förderung einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge statt eines zertifizierten Vertrags nicht in Betracht kommt. Das im Steuerrecht ausgestaltete Wahlrecht zwischen der Förderung eines Riester-Vertrages und der betrieblichen Altersvorsorge steht nur dem gesetzlich Rentenversicherten selbst zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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