Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Übertragung eines Grundstücks auf eine Kapitalgesellschaft

Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.

Auch wenn ein Gesellschafter ein Grundstück aus seinem Privatbesitz ohne Gegenleistung auf die Kapitalgesellschaft überträgt, fällt für diese Übertragung Grunderwerbsteuer an. Eine solche Übertragung ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs immer durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt und erfolgt damit nicht freigiebig, was Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerfreiheit wäre.


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