Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Hinweispflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Zusatzversorgung mit hohen Einbußen zu rechnen haben. Er ist auch verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass die Einbußen bei der Zusatzversorgung auf der angebotenen vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich der Höhe der drohenden Versorgungsnachteile muss Ihr Arbeitgeber Ihnen keine genauen Angaben machen. Gleiches gilt für versorgungsrechtliche Einzelheiten wie die Abgrenzung von Versorgungs- und Versicherungsrente. Hier ist es ausreichend, wenn er Sie an die Zusatzversorgungskasse verweist.


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