Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Vorsteuerabzug auch ohne Einnahmen

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist auch ohne Einnahmeerzielung als Vorsteuer abziehbar.

Ein Unternehmer kann die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, auch wenn er selbst keine Einnahmen erzielt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistungen der Fremdunternehmer durch die geplante Gründung eines eigenen Unternehmens veranlasst sind. Eine entsprechende Prüfung ist Teil der umsatzsteuerrelevanten Gründungsphase. Das geht aus dem Urteil vom 15. Dezember 2000 des Finanzgerichts Saarland hervor (Aktenzeichen: 1 K 256/99).


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