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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005

Das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde zur Abziehbarkeit der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005 nicht zur Entscheidung an.

Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, die vor dem 1. Januar 2005 geleistet worden sind, bleiben steuerlich nicht in vollem Umfang abziehbar. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihnen die hinreichende Aussicht auf Erfolg fehlt.


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